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   BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 1595/10   

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https://dejure.org/2010,11811
BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 1595/10 (https://dejure.org/2010,11811)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2010 - 1 BvR 1595/10 (https://dejure.org/2010,11811)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2010 - 1 BvR 1595/10 (https://dejure.org/2010,11811)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 91 ZPO, § 92 ZPO, § 95 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im Zivilprozess - hier: Anwendung des § 95 ZPO bei unterlassener Teilrücknahme einer Klage trotz gerichtlicher Empfehlung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Prozessverschleppung bei bloßem Festhalten an einer Klageforderung im schriftlichen Vorverfahren; Vereinbarkeit einer gerichtlichen Kostenentscheidung mit dem Gleichheitsgrundsatz im Falle der Annahme eines Terminversäumnisses oder Fristversäumnisses

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im Zivilprozess - hier: Anwendung des § 95 ZPO bei unterlassener Teilrücknahme einer Klage trotz gerichtlicher Empfehlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im Zivilprozess - hier: Anwendung des § 95 ZPO bei unterlassener Teilrücknahme einer Klage trotz gerichtlicher Empfehlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Prozessverschleppung bei bloßem Festhalten an einer Klageforderung im schriftlichen Vorverfahren; Vereinbarkeit einer gerichtlichen Kostenentscheidung mit dem Gleichheitsgrundsatz im Falle der Annahme eines Terminversäumnisses oder Fristversäumnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der widerspenstige Kläger - oder: gerichtliche Willkür in der Kostenentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 1595/10
    Demgegenüber kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 1595/10
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 1595/10
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 1595/10
    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) verlangt das Willkürverbot eine Begründung selbst einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 ).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 5 U 39/09

    Vollstreckungsklage: Vollstreckbarerklärung einer amerikanischen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 1595/10
    Die Kostenregelung des § 95 ZPO, die ausnahmsweise eine Kostentrennung vorsieht, dient dazu, der Prozessverschleppung entgegenzuwirken (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Juli 2009 - 5 U 39/09 -, OLGR 2009, S. 795 ; Herget, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 95 Rn. 1; Wolst, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 95 Rn. 1; Schneider, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 2. Aufl. 2010, § 95 Rn. 1; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 95 Rn. 1).
  • VerfG Brandenburg, 24.01.2014 - VfGBbg 2/13

    Rechtliches Gehör; effektiver Rechtsschutz; Willkürverbot;

    Das Oberlandesgericht hat auch nicht den Versuch unternommen, eine solche Ungleichbehandlung mit den herkömmlichen und anerkannten Auslegungsmethoden in vertretbarer Weise aus dem Gesetz abzuleiten (vgl. zu diesem, auch aus kompetenzrechtlichen Gründen bestehenden Erfordernis BVerfGE 128, 193, 210 f; 122, 248, 257 f; BVerfG, Beschluss vom 8. November 2010 - 1 BvR 1595/10 -, zitiert nach juris Rn. 8).
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